Allgemeine Geschäftsbedingungen

der finconaut Vermögensberatung e. U.

Erster Abschnitt

Anwendungsbereich

§ 1 Geltung der AGB

 1. Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner, bekannt gegebenen AGB. Zum Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehören insbesondere Verträge zwischen finconaut Vermögensberatung e.U. 

(in der Folge kurz „finconaut“) und Kund*innen, welche das entgeltliche Erbringen von Dienstleistungen (vgl zur Definition § 3 dieser AGB), einschließlich der bloßen Analyse des Kundenvermögens, zum Inhalt haben.

 2. Kund*innen erklären ihre Zustimmung, dass den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch allen weiteren Verträgen zu Grunde gelegt werden, sofern nicht Abweichendes vereinbart wird.

§ 2 Änderung der AGB

 1. Sofern zwischen finconaut und Kund*innen eine auf unbestimmte Dauer ausgelegte Rechtsbeziehung besteht, ist finconaut berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbeziehungen nach Maßgabe dieser Bestimmung zu ändern.

 2. Änderungen der AGB, die weder bestehende Entgelte erhöhen noch neue Entgelte einführen, wird finconaut den Kund*innen nach Maßgabe dieses Absatzes anzeigen. Die geänderten Bedingungen werden wirksam, wenn die Kund*in nicht innerhalb von sechs Wochen ab Verständigung schriftlich widerspricht. Die Verständigung der Kund*innen von der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann über jedes Kommunikationsmittel erfolgen, dessen Verwendung zwischen finconaut und Kund*innen vereinbart ist. finconaut wird die Kund*innen gemeinsam mit der Verständigung darauf hinweisen, dass sein/ihr Stillschweigen nach Ablauf von sechs Wochen als Zustimmung zur Änderung gilt.

 3. Kund*innen sind berechtigt, vor dem Inkrafttreten solcher Änderungen den Vertrag mit finconaut mit sofortiger Wirkung zu beenden, ohne dass dafür die Einhaltung eventuell vereinbarter Kündigungstermine oder -fristen erforderlich ist und ohne dass für diese Auflösung Kosten anfallen.

 4. AGB-Änderungen, mit denen neue Entgelte eingeführt oder bestehende Entgelte erhöht werden sollen, wird finconaut den Kund*innen anzeigen. Mit der Anzeige wird finconaut die Kund*innen auffordern, binnen sechs Wochen schriftlich zu erklären, ob sie den geänderten Entgelten zustimmen oder nicht. Stimmen Kund*innen nicht zu, so gilt der Vertrag mit Ablauf der sechswöchigen Frist als aufgelöst.

§ 3 Dienstleistungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen der finconaut Vermögensberatung e.U. (kurz „finconaut“).

 a) Gegenstand der gewerblichen Vermögensberatung von finconaut ist gem. § 136a Abs 1 Z 1 GewO die Beratung bei Aufbau, Sicherung und Erhaltung von Vermögen und Finanzierung mit Ausnahme der Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2018).

Solche persönlichen Beratungs-Dienstleistungen werden von finconaut ausschließlich im Rahmen von Mentoring- oder Coaching-Gesprächen erbracht. Dieses Angebot von finconaut richtet sich ausschließlich an private natürliche Personen. Unternehmen und juristische Personen zählen nicht zur Zielgruppe unsere angebotenen Beratungs-Dienstleistungen.

 b) Blog und sonstige Instrumente der Erwachsenenbildung zur Verbreitung von Finanzwissen zur Stärkung der Finanzkompetenz der Leser*innen und Kund*innen. Zu den Dienstleistungen im Rahmen der Erwachsenenbildung gehören insbesondere für die zu diesem Zweck verfassten und veröffentlichten Blog-Beiträge, Newsletter und sonstige zur Verfügung gestellten Dokumente und Videos sowie Vorträge von finconaut. Das dort vermittelte Wissen und Informationen über die Einordnungen von Marktsituationen richten sich an alle, in ihrem Anlageverhalten sehr unterschiedlichen Leser*innen und können daher naturgemäß die persönliche Anlagesituation der Leser*innen in keiner Weise berücksichtigen.

Wir machen zudem vorsorglich darauf aufmerksam, dass die Informationsinhalte und Analysen im Rahmen der Erwachsenenbildung eine individuelle Beratung durch einen Finanz-Mentor bzw. Coach nicht ersetzen können.

Den Aussagen liegen Informationensquellen zugrunde, die finconaut für zuverlässig hält. Eine Garantie für die Richtigkeit kann finconaut jedoch nicht übernehmen. Jeder Haftungsanspruch, der aus der Verwendung der Ausführungen aus den Blog-Beiträgen für eigene Anlageentscheidungen abgeleitet wird, muss daher kategorisch abgelehnt werden.

§ 4 Beratungsgeschäft

Ist zwischen finconaut und Kunden ein Beratungsgeschäft vereinbart, wird finconaut die Kund*innen bei der Erarbeitung eines auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten Handlungskonzepts unterstützen.

§ 5 Zeitliche Dauer der Beratung

 1. Sofern nicht – wie regelmäßig bei der Portfolioverwaltung – eine laufende oder regelmäßige Betreuung vereinbart ist, endet das Rechtsverhältnis zwischen finconaut und der Kund*in als Zielschuldverhältnis mit Abschluss der Beratung oder Vermittlung. Nach Abschluss der Beratung oder Vermittlung hat die Kund*in keinen Rechtsanspruch auf weitere Dienstleistungen, insbesondere besteht keine Pflicht zur Nachberatung.

 2. Wird eine ausdrückliche Vereinbarung zur laufenden oder regelmäßigen Betreuung abgeschlossen, gilt diese Vereinbarung zwischen Finanzdienstleister und der Kund*in auf unbestimmte Zeit und kann von jeder Vertragspartei unter Einhaltung einer vierwöchigen Kündigungsfrist jeweils zum Ende eines Kalenderquartals aufgekündigt werden (ordentliche Kündigung). Die Kündigung bedarf der Schriftform.

 3. Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung wird durch Abs 2 nicht berührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn

 a) über das Vermögen eines Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, oder der Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder die Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen Verfahrens oder die Abweisung eines solchen Antrags vorliegt und der Vertragspartner seine Zahlungen einstellt;

b) die Kund*in mit einer Zahlung aufgrund dieses Vertrags auch nach schriftlicher Mahnung und Nachfristsetzung von zumindest zwei Wochen gegenüber dem ursprünglichen Zahlungstermin um mehr als vier Wochen in Verzug ist;

 c) sonstige wesentliche Vertragsverletzungen vorliegen.

 4. Bei unternehmerischen Kunden gilt Abs 3 lit a mit der Maßgabe, dass bei der Beendigung des Vertrages die in § 25a IO genannten Voraussetzungen zu beachten sind.

Zweiter Abschnitt

Grenzen des Unternehmengegenstandes

§ 6 Steuer- und Rechtsberatung

finconaut informiert oder berät nicht über steuerliche oder rechtliche Fragen, die aufgrund berufsrechtlicher Vorschriften Steuerberatern oder Rechtsanwälten vorbehalten sind. Den Kunden*innen wird empfohlen, sich über die steuerlichen bzw rechtlichen Folgen seiner Veranlagung selbst mit seinem Steuerberater oder Rechtsanwalt in Verbindung setzen.

§ 7 Kredit-, Versicherung- und Wertpapiervermittlung

Kredit-, Versicherung- und Wertpapiervermittlung sind nicht Geschäftsgegenstand von finconaut. Ausgenommen von der finconaut-Unterstützung ist auch die Anlageberatung in Bezug auf bestimmte Finanzinstrumente nach der Legaldefinition des WAG 2018.

Den Kund*innen wird empfohlen, sich für diese Zwecke an dafür spezialisierte und konzentrierte Unternehmen zu wenden.

Dritter Abschnitt

Erbringung der Dienstleistungen 

§ 8 Allgemeine Regel

1. finconaut wird die Dienstleistung ehrlich, redlich und professionell im bestmöglichen Interesse der Kund*in ausführen. Dabei legt finconaut besonderen Wert auf die Unabhägigkeit seiner Beratung. Die Mentoren und Coaches von finconaut werden mit dem erforderlichen Sachverstand dem Kunden bei der Erarbeitung von Lösung zur Seite stehen, die unter Zuhilfenahme eines vernünftigen Mitteleinsatzes am Ehesten den Bedürfnissen des Kunden entsprechen wird.

2. Unter Zuhilfenahme eines vernünftigen Mitteleinsatzes wird finconaut aus der Gesamtheit angemessener Handlungsoptionen dabei unterstützen, die für die Kund*innen geeignete zu ermitteln.

§ 9 Informationsbeschaffung

finconaut ist nicht verpflichtet, zur Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Unterstützung ein eigenes Gutachten in Auftrag zu geben. Alle Informationen, auf denen die Unterstützung von finconaut basiert, stammen aus eigenen Erfahrungen oder Quellen, die finconaut für vertrauenswürdig hält, ohne jedoch eine Garantie für die Richtigkeit übernehmen zu können. finconaut unterstützt nach bestem Wissen im Interesse seiner Kund*innen, kann aber keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Dienste übernehmen.

§ 10 Kommunikationsmittel

Die Kommunikation zwischen finconaut und Kundinnen kann über jedes gängige Kommunikationsmittel erfolgen. Gibt die Kund*in eine e-Mail-Adresse bekannt, so ist die Kund*in damit einverstanden, dass der Finanzdienstleister die Kund*in auch über e-Mail benachrichtigt.

§ 11 Haftung

finconaut trifft keine Haftung, wenn von Kund*innen Informationen oder Auskünfte nicht oder falsch erteilt werden, die für das Beratungskonzept maßgeblich sind, sofern das Fehlen bzw die Unrichtigkeit weder bekannt war noch aus grober Fahrlässigkeit unbekannt war.

Vierter Abschnitt

Rechte und Obliegenheiten der Kund*innen

§ 12 Mitwirkungsobliegenheit der Kund*in

 1. finconaut benötigt für die sorgfältige und gewissenhafte Erbringung seiner individuellen Beratungs-Dienstleistungen alle sachbezogenen Informationen, über die die Kund*in verfügt, um eine fundierte Beurteilung der individuellen Rahmenbedingungen vorzunehmen und eine sachgerechte Unterstützung beim weiteren Vorgehen leisten zu können. Kund*innen, die Mentoring oder Coaching in Anspruch nehmen, sind dementsprechend selbst dafür verantwortlich, über persönliche Sachverhalte, die für die Erbringung der gewünschten individuellen Unterstützung von Relevanz sein könnten, rechtzeitig, vollständig und ohne besondere Aufforderung zu informieren.

 2. Kundinnen haben finconaut Änderungen des Namens oder Anschrift unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Solange die Kund*in Änderungen seiner Anschrift nicht bekanntgibt, erfolgen schriftliche Erklärungen finconaut weiterhin an die bisherige Anschrift. Diese Erklärungen gelten als dem Kunden zugegangen, sofern finconaut die Änderung der Anschrift weder bekannt war noch aus grober Fahrlässigkeit unbekannt war.

 3 Jeder Verlust und jede Einschränkung der Geschäftsfähigkeit ist finconaut unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

§ 13 Urheberrechte

Unsere Inhalte unterliegen dem österreichischen Urheberrecht. 

Die Nutzer von finconaut.com anerkennen, dass die, von finconaut auf der Webseite zur Verfügung gestellten Inhalte sowie die, im Rahmen des Mentorings und Coachings unterstützen Konzept ein urheberrechtlich geschütztes Werk sind. Die Inhalte sind als unser geistiges Eigentum ausschließlich für die persönliche private Verwendung und zur persönlichen privaten Unterstützung unserer Nutzer*innen und Mitglieder bestimmt. Jede weitergehende Nutzung ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung untersagt. Sämtliche Vervielfältigungen, Verbreitungen, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen somit der schriftlichen Zustimmung von finconaut.

§ 14 Vertraulichkeit, Datenschutz

1. finconaut ist verpflichtet, vertrauliche Informationen, die ihm aufgrund der Geschäftsbeziehung zur Kundin bekannt werden, vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber geheim zu halten. finconaut ist verpflichtet, diese Pflicht auch seinen Mitarbeiter*innen zu überbinden. Jede Handhabe und Weitergabe von Daten unterliegt den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes.

2. Kund*innen sind entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes mit einer automationsunterstützten Verwendung ihrer Daten einverstanden. Diese Zustimmung kann von der Kund*in jederzeit – auch ohne Angabe von Gründen – widerrufen werden.

§ 15 Rücktrittsrechte

1. Sind Kund*innen Verbraucher iSd § 1 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) und haben sie die Vertragserklärung weder in den von finconaut für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann Kund*in gemäß § 3 KSchG von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn der Unternehmer oder ein mit ihm zusammenwirkender Dritter den Verbraucher im Rahmen einer Werbefahrt, einer Ausflugsfahrt oder einer ähnlichen Veranstaltung oder durch persönliches, individuelles Ansprechen auf der Straße in die vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke benützten Räume gebracht hat. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen 14 Tagen erklärt werden. Der Lauf dieser Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift des Unternehmers, die zur Identifizierung des Vertrags notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht, die Rücktrittsfrist und die Vorgangsweise für die Ausübung des Rücktrittsrechts enthält, an den Verbraucher, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrags. Ist die Ausfolgung einer solchen Urkunde unterblieben, so steht dem Verbraucher das Rücktrittsrecht für eine Frist von zwölf Monaten und 14 Tagen ab Vertragsabschluss beziehungsweise Warenlieferung zu; wenn der Unternehmer die Urkundenausfolgung innerhalb von zwölf Monaten ab dem Fristbeginn nachholt, so endet die verlängerte Rücktrittsfrist 14 Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher die Urkunde erhält. Bei Versicherungsverträgen endet die Rücktrittsfrist spätestens einen Monat nach Zustandekommen des Vertrags.

2. Für Dienstleistungen gelten folgende Regeln:

 Als Verbraucher*in hast Du das Recht, den Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Diese Widerrufsfrist läuft ab dem Tag, an dem Du die Buchung vorgenommen bzw. die Dienstleistung angenommen hast.

Wenn Du den Vertrag widerrufst, erstatten wir alle geleisteten Zahlungen  binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über Deinen Widerruf des Vertrags bei uns eingegangen ist. Wir können die Rückzahlung verweigern, wenn die gebuchte Beratungsdienstleistung von Dir bereits vor deiner Widerrufserklärung in Anspruch genommen und konsumiert wurde. Sofern wir also auf Deinen Wunsch mit der vertraglich vereinbarten Beratungsdienstleistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen haben, hast Du im Falle eines Rücktritts den Anteil am vereinbarten Gesamtpreis zu zahlen, welcher der von uns bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen entspricht. Für die Rückzahlung wird kein Entgelt berechnet.

3. Das Rücktrittsrecht steht Verbraucher*innen nicht zu,

 a) wenn sie selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer oder dessen Beauftragten zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat;

 b) wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten oder ihren Beauftragten vorangegangen sind;

 c) bei Verträgen, bei denen die beiderseitigen Leistungen sofort zu erbringen sind, wenn sie üblicherweise von Unternehmern außerhalb ihrer Geschäftsräume geschlossen werden und das vereinbarte Entgelt 25 Euro, oder wenn das Unternehmen nach seiner Natur nicht in ständigen Geschäftsräumen betrieben wird und das Entgelt 50 Euro nicht übersteigt;

 d) bei Verträgen, die dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz unterliegen, oder

 e) bei Vertragserklärungen, die Verbraucher*innen in körperlicher Abwesenheit des Unternehmers abgegeben haben, es sei denn, dass er dazu vom Unternehmer gedrängt worden ist.

4. Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Der Rücktritt ist rechtzeitig, wenn er innerhalb der in Abs 1 genannten Frist abgesendet wird. Zur Ausübung des Widerrufsrechts musst Du uns nur mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Deinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Du die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist  absendest.

Fünfter Abschnitt

Schlussbestimmungen 

§ 16 Teilunwirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, wird dadurch der Restvertrag nicht berührt.

§ 17 Rechtswahl

1. Die Verträge zwischen finconaut und Kund*innen unterliegen österreichischem Recht.

2. Sind Kund*innen Verbraucher*innen, so führt die Rechtswahl nicht dazu, dass dem Verbraucher*innen der durch die zwingenden Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz entzogen wird.

§ 18 Gerichtsstand

1. Für Klagen von finconaut gegen die Kundin aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich die Betriebsstätte von finconaut befindet. Dies gilt für Verbraucherinnen iSd KSchG nur dann, wenn im Sprengel jenes Gerichts der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung der Verbraucher*in liegt.

2. finconaut ist berechtigt, eine allfällige Klage gegen Kunden*innen, die Unternehmer sind, vor jedem anderen zuständigen Gericht einzubringen.

3. Klagen eines Unternehmers gegen finconaut können ausschließlich beim sachlich zuständigen Gericht erhoben werden, in dessen Sprengel sich die Betriebsstätte von finconaut befindet.